Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von Piesco Automation, Inhaber Piero Scognamiglio, Am Lettkopf 50, 55457 Gensingen (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen:
Der Auftragnehmer führt keine festen Gebäudeinstallationen und keine Arbeiten an der festen Netzeinspeisung durch.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, E-Mail-Bestätigung oder den Beginn der Ausführung zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei größeren Projekten behält sich der Auftragnehmer vor, Abschlags- oder Teilzahlungen zu vereinbaren.
Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Lieferengpässe oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ausgenommen sind Mängel, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, auf Eingriffen Dritter oder auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Für Software und Softwarekomponenten gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Gelieferte Waren, Dokumentationen und Planungsunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Alle erstellten Planungsunterlagen, Schaltpläne, Programme und Dokumentationen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe oder Weiterverwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere technische Unterlagen, Projektdetails und Geschäftsdaten – nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Piesco Automation · Piero Scognamiglio
Am Lettkopf 50, 55457 Gensingen
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